69

von Igor Bauersima

Im Winter 2002 wurde in Deutschland eine Person verhaftet, die einen Liebhaber auf dessen Wunsch hin gegessen hatte. Das Essen eines Menschen ist in Deutschland zwar nicht verboten, aber Liebe darf trotzdem nur bedingt durch den Magen gehen: Laut § 216 des Strafgesetzbuches wird Tötung auf Verlangen in Deutschland mit sechs Monaten bis fünf Jahren Haft bestraft.

Igor Bauersima's "69" ist ein neues Stück abgründiger Doppelbödigkeit und provokativer Befragung gesellschaftlicher Tabus. Erzählt wird die Annäherung eines auf den ersten Blick unwahrscheinlichen Paares, ein barockes Vexierspiel entlang der Grenzen unserer Freiheit. Entworfen in einer palindromischen Form, das Stück kann in drei Varianten gespielt werden (69 - Das Gute, 69 - Das Schlechte und 69 - Das Gericht), entfaltet sich zwischen einer jungen Frau und einem Mann mittleren Alters eine traumartig verspielte Liebesgeschichte, die in jedem Augenblick zwischen intelligenter Verführung, blankem Entsetzen und Film-Noir oszilliert. (Ankündigung des Düsseldorfer Schauspielhauses)

Historie des Stücks

  • Düsseldorfer Schauspielhaus Uraufführung Regie: Igor Bauersima 2003