«Ist der Täter in seiner charakterlichen Entwicklung erheblich gestört oder gefährdet, oder ist er verwahrlost, liederlich oder arbeitsscheu, und steht seine Tat damit im Zusammenhang, so kann der Richter an Stelle einer Strafe die Einweisung in eine Arbeitserziehungsanstalt anordnen, wenn anzunehmen ist, durch diese Massnahme lasse sich die Gefahr künftiger Verbrechen oder Vergehen verhindern»
Art. 100bis Abs. I des Schweizerischen Strafgesetzbuchs.
Sarah ist neunzehn Jahre alt, Gymnasiastin und älteste Tochter einer wohlhabenden Familie. Max ist dreiundzwanzig und befindet sich seit zwei Jahren in einer Arbeitserziehungsanstalt. 100bis handelt von der Begegnung zwischen Sarah und Max. Sie haben sich vor vier Wochen, während seines letzten Urlaubs, kennengelernt und treffen sich nun in einem Hotelzimmer erneut. In zwei Stunden ist auch dieser Urlaub vorbei.
Das Stück von Reto Finger, in der Inszenierung von Matthias Fankhauser, lässt zwei junge Menschen aufeinandertreffen, die sich, aus verschiedenen Motiven, nach einem anderen Leben sehnen und sich auch deshalb vom Gegenüber angezogen fühlen.
Zu Beginn von 100bis fand eine umfangreiche Recherche in der Arbeitserziehungsanstalt (AEA) Uitikon-Waldegg statt. Der Autor begab sich für eine Woche in die Anstalt und traf auf junge Männer mit verschiedensten Biographien, die alle ein Verbrechen oder ein Vergehen verübt hatten. Diese Interviews bildeten die Grundlage für 100bis.